Seit dem Januar 2002 wird die private Altersvorsorge mit der Riester-Rente durch eine Grund- und eine Kinderzulage staatlich gefördert. Zudem können die Beiträge in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Erweist sich der Sonderausgabenabzug als steuerlich günstiger, gibt es für den über die Zulage hinausgehenden Betrag vom Finanzamt eine Steuergutschrift.
Wer in den Genuss der vollen Zulagen kommen will, muss seit 2008 mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in die neue Altersvorsorge einzahlen. Die Zulagen werden dabei als Teil dieser Sparleistung gerechnet, sodass sich der Eigenanteil des Versicherten reduziert. Sind die gezahlten Beiträge niedriger als die Mindestsparleistung, wird die Zulage anteilig gekürzt.
Geringverdiener, deren errechneter Mindesteigenbeitrag niedriger als der sogenannte Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro ist, und wer im Vorjahr kein Einkommen erzielt hat, müssen mindestens den Sockelbeitrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.
Um die Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, fördert der Staat grundsätzlich jeden, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.
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